08.03.2023

Amtliche Bekanntmachung
| Am Mittwoch, 15.03.2023, um 19:00Uhr |
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| findet im Rathaus Schneeberg |
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| eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
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Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Beteiligungsbericht 2021 des Marktes Schneeberg an der Wärmeversorgung Amorbach GmbH
Der Markt Schneeberg hat den Beteiligungsbericht 2021 erstellt. Dieser Bericht eröffnet einen Gesamtüberblick über die Beteiligungen des Marktes Schneeberg an rechtlich selbstständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Er enthält auf der Grundlage der Jahresabschlüsse 2021 neben der Darstellung zum Beteiligungsstand, zu den Aufgaben bzw. der Aufgabenerfüllung, auch einen Ausblick auf die voraussichtliche Unternehmensentwicklung.
Der Bericht liegt ab sofort im Rathaus Schneeberg, Kämmerei, zur Einsicht aus.
Flursäuberungsaktion in Schneeberg am 25.03.2023 -Helfer gesucht!
Der Markt Schneeberg beteiligt sich wieder an der landkreisweiten Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ am Samstag, den 25.03.2023, um 9.00 Uhr.
Hierfür benötigen wir dringend Unterstützung. Welche Vereine, Schulklassen oder auch Privatpersonen sind bereit, mitzuhelfen, die Natur in unserem Gemeindegebiet von Abfallablagerungen zu befreien, um so einen Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt zu leisten?
Treffpunkt der Gemeinschaftsaktion ist am Feuerwehrhaus in der Vereinsstraße. Bitte Eimer, Handschuhe und – wenn vorhanden – Warnwesten mitbringen!
Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Schneeberg, Christa Scharnagl, Tel. 09373/9739-47 oder bei unserem Umweltbeauftragten Konstantin Amenth: 0152/04187376.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Die Vorschläge können bis zum 15.03.2023 schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste
Gemäß §§ 35 des Jugendgerichtsgesetzes i.V.m. der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07.12.2012 (JMBL S. 132 ff) zuletzt geändert am 27.10.2022, AZ E8 – 3221 E – 14870/2021 und B2 – 143 – 2, sind für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2024 bis 2028 benötigten Hauptjugendschöffen und Ersatzjugendschöffen zu wählen.
Mit Schreiben vom 10.02.2023 wird der Markt Schneeberg aufgefordert, bis 17.03.2023 dem Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet 20 „Kinder, Jugend und Familie – Verwaltung und Jugendsozialarbeit“ mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Zum Amt des Jugendschöffen sollen nur solche Personen berufen werden, die im Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Die Vorschläge können bis zum 15.03.2023 schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.
Informationsveranstaltung der Seniorenbeauftragten am 14. März 2023
Die Seniorenbeauftragten des Marktes Schneeberg
laden am
Dienstag, den 14. März 2023, um 14.30 Uhr
ins Dorfwiesenhaus ein.
Zu folgenden Themen möchten wir die Möglichkeit zur Information bieten:
- Ich kann mich nicht mehr alleine versorgen –
- Welche Formen der Hilfe gibt es?
- Wer kann mein Ansprechpartner sein?
- Mein Partner /ein Elternteil / ist sehr krank-
- Ich bin überfordert mit der Pflege.
- Wer kann mein Ansprechpartner sein?
- Hospiz- und Palliativmedizin -Klärung dieser Bezeichnungen.
Zu diesen brisanten Fragen erhalten wir Antworten von kompetenten Personen.
Zu passenden Wohnformen z.B. Tagespflege oder betreutes Wohnen im eigenen Bereich, gibt uns die Leiterin der Tagesstätte „LEBEN“ Marliese Polixenidis Auskunft. Auch Fragen zu entstehenden Kosten und zu Anträgen auf Zuschuss werden beantwortet.
Zum Thema Palliativpflege klärt uns Petra Berberich vom ökumenischen Hospizverein auf. Auch hier erhalten Sie Antworten und individuelle Beratung zu allen Themen um Erkrankungen, Betreuungsfragen und Vorgehensweisen.
Information ist die beste Vorsorge!
Nutzen Sie diese Veranstaltung um sich einen Überblick zu verschaffen.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme an diesem informellen Nachmittag im barrierefreien Dorfwiesenhaus. Wir holen Sie im Bedarfsfall auch gerne zuhause ab.
Ihre Seniorenbeauftragten
Margarete Speth und Maritta Loster