16.03.2022

Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
des Marktes Schneeberg zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 15.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“ beschlossen. Die Änderung betrifft eine Teilfläche der Fl.Nr. 6862.
Das Plangebiet zur Änderung des Flächennutzungsplans liegt ca. 600 m südöstlich des Ortskerns Markt Schneeberg, innerhalb einer bewaldeten Fläche. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche der Fl.Nr. 6862.
Um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt der Markt Schneeberg die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Die Planung liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
23.03.2022 bis 25.04.2022
im Rathaus des Marktes Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg, während der Öffnungszeiten, öffentlich aus.
Die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums auch online unter www.schneeberg-odenwald.de (Aktuelle Informationen) eingesehen werden.
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift an das Rathaus des Marktes Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg, während der Dienststunden abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist eingehen, bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt, sofern der Markt Schneeberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Änderung Flächennutzungsplan "Sondergebiet Grüngutsammelplatz"
Begründung mit Umweltbericht