Amtliche Bekanntmachung
|
Am Mittwoch, 08.05.2024, um 19:00 Uhr |
|
|
findet im Rathaus Schneeberg |
|
|
eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
|
1 |
Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Bernhard Speth auf Niederlegung des Gemeinderatsmandates |
|
|
|
|
2 |
Bestellung von Herrn Matthias Grimm zum Gemeinderatsmitglied |
|
|
|
|
3 |
Vereidigung von Herrn Matthias Grimm zum Gemeinderatsmitglied |
|
|
|
|
4 |
Änderung der Ausschussbesetzung |
|
|
|
|
5 |
Bauantrag: Nutzungsänderung ehemaliger Stall in Gastraum mit max. 39 Gastplätzen, Zittenfelden 10, Fl.Nr. 39 der Gemarkung Zittenfelden |
|
|
|
|
6 |
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Bebauung in Zweiter Reihe in Hambrunn 7 |
|
|
|
|
7 |
Haus für Kinder "Regenbogen": Ergebnisse der Bedarfsermittlung für das Kindergartenjahr 2024/2025 |
|
|
|
|
8 |
Informationen - Anregungen - Anfragen |
|
|
|
|
8.1 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2024 |
|
|
|
|
8.2 |
Bürgerfragestunde |
|
|
|
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Abwasserzweckverband Main-Mud Miltenberg
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes Main-Mud Miltenberg wurde von der Regierung von Unterfranken rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Regierungsblatt vom 08.04.2024 bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen eine Woche lang in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes öffentlich aus. Auf die öffentliche Auflegung wird hingewiesen.
Verschiebung des Abfuhrplanes
Die Müllabfuhr verschiebt sich infolge der Pfingstfeiertage für die Restmülltonne auf Mittwoch, den 22. Mai 2024.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 09.06.2024 wird in der Zeit von Dienstag, 21.05. bis Freitag, 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Schneeberg, Amorbacher
Straße 1, Hauptverwaltung, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Dienstag, 21.05. bis spätestens Freitag, 24.05.2024 im Rathaus Schneeberg, Amorbacher Str. 1, Hauptverwaltung, Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Der gesamte Wortlaut der Bekanntmachung ist an der Amtstafel des Rathauses Schneeberg angeheftet.
Ihr Passamt informiert
Aufgrund der näher rückenden Pfingst- sowie auch Sommerferien nimmt die Beantragung neuer Ausweisdokumente zu. Dementsprechend steigt die Bearbeitungsdauer, momentan dauert es 4 - 5 Wochen bis die neuen Ausweise bei uns eintreffen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung und kommen rechtzeitig zu uns, damit Ihre Reise entspannt beginnen kann.
Für die Beantragung benötigen Sie ein biometrisches Passbild sowie die persönliche Anwesenheit der beantragenden Person (auch Kinder müssen vor Ort sein).
Kosten:
Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 €
über 24 Jahre: 37,00€
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
über 24 Jahre: 70,00 €
Express + 32,00 €
vorläufige Ausweise Reisepass: 26,00 €
Personalausweis: 10,00 €
Weitere Hinweise:
Nach dem Wegfall der Kinderreisepässe erhalten Kinder bereits ab Geburt Personalausweise oder Reisepässe. Bitte beachten Sie, dass diese Ausweisdokumente nur so lange Gültigkeit haben, wie das Kind eindeutig durch das Lichtbild identifiziert werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist das Ausweisdokument kraft Gesetz ungültig (gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 PassG, §28 Abs. 1 Nr. 1 PAusG), selbst wenn die Gültigkeit des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.
Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländische Staaten (gem. PassVwV §1 Abs.1 Nr. 1.1.2). Bitte erkundigen Sie sich selbst über die Einreisebestimmungen bei den Behörden des Zielstaates und etwaiger Transitstaaten, besonders hinsichtlich vorläufiger Dokumente.
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Nachbarschaftshilfe "1 Stunde Zeit"
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg