Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
Ansprechpartner:
Name | Funktion | Telefon | |
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Ballweg Barbara | Sachbearbeiterin | 09373 / 9739 40 | ![]() |
Scharnagl Christa | Sachbearbeiterin | 09373 / 9739 40 | ![]() |
Beschreibung:
Beantragung Personalausweis, vorläufiger Ausweis
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Ein neuer Ausweis ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit neu zu beantragen. Der Nichtbesitz eines gültigen Dokumentes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Sollte ein Personalausweis verloren gehen, ist der Verlust unverzüglich bei der Ausweisbehörde anzuzeigen. Sollte der Verlust durch einen Diebstahl erfolgt sein, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Notwendige Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- den bisherigen Personalausweis
- ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- Heiratsurkunde)
Entstehende Kosten:
Personalausweis 22,80 € (Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre Gültigkeit)
Personalausweis 37,00 € (Personen über 24 Jahren - 10 Jahre Gültigkeit)
vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (längstens 3 Monate Gültigkeit)
Bemerkungen:
Persönliches Erscheinen ist erforderlich, weil der Antragsteller gleich auf dem Antrag unterschreiben muss. Die Abholung kann von einer ermächtigten Person erfolgen.Weitere Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de
Die Broschüre "Ihr Personalausweis digital, einfach und sicher":
Formular
- Vollmacht zum Abholen des Personalausweises
(Vollmacht zum Abholen des Personalausweises)
Anschrift:
Markt Schneeberg
Amorbacher Straße 1
63936 Schneeberg
Telefon: 09373 9739 40
Fax: 09373 9739 51
E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de
http://www.schneeberg-odenwald.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
und am Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr