Aktuelles aus Schneeberg

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Erweiterung des Bebauungsplanes "Östlich der Zittenfeldener Straße"

·         Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“
·         Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Marktgemeinderat Schneeberg hat in der Sitzung vom 16.02.2024 den Übergang in das Regelverfahren für die Erweiterung des Bebauungsplans „Östlich der Zittenfeldener Straße“ und die parallel dazu laufende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Markt Schneeberg hat in der Sitzung vom 14.02.2025 beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und die Träger öffentlicher Belange am Erweiterungsverfahren zum Bebauungsplan und am Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im Bereich „Östlich der Zittenfeldener Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 Bau GB, zu beteiligen. Das Landratsamt hat diese Beteiligung als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gedeutet und spricht sich für eine erneute zweite Auslegung aus.

In der Sitzung vom 27.06.2025 wurde der Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes Schneeberg in der Fassung vom 18.06.2025 gebilligt.

Die Erweiterung betrifft die Fl.-Nr. 6295, 6296, 6297, 6298, 6279, 6033, 6034, sowie die Teilflächen von Fl.-Nrn. 6280 und 6300/1.

Das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da die Eigentümer der Fl.-Nr. 6300/1 keine Bebauung in diesem Bereich wünschen, wird dieses Flurstück als Grünfläche ausgewiesen. Die andere Teilfläche von 6296 und 6280, sowie die Flurstücke 6297, 6298, 6279, 6033 und 6034 dienen dem Ausgleich naturschutztechnischer Zwecke und werden im Abschnitt „5. Umweltbericht“, sowie dem Umweltbericht des Landschaftsarchitekturbüros MaierLandplan und im Artenschutzbericht M. Stüben weiter erläutert.

Teilbereiche der Fl.-Nrn. 6295 und 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wurde beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) vom Markt Schneeberg im erforderlichen Umfang beantragt. In der Stellungnahme von Frau Grein am 03.04.2024 zum Antrag auf Befreiung (Naturschutz Landratsamt Miltenberg) wurde erklärt, „dass für die Bauleitplanung eine naturschutzrechtliche Befreiung in Aussicht gestellt werden kann, da die konkreten Bauvorhaben die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. Für diese Vorhaben kann dann im Baugenehmigungsverfahren die naturschutzrechtliche Befreiung erteilt werden“.

Der Geltungsbereich liegt im südlichen Ortsteil des Marktes Schneeberg. Westlich des Marktes Schneeberg verläuft die Morre. Südöstlich des geplanten Gebietes befindet sich der Ortsteil Hambrunn.

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern: 6295, 6296, 6297, 6298, 6279, 6033, 6034, sowie Teilbereiche von 6280 und 6300/1

Dieser größere Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke:

Norden: 6312/4 (In der Steige)
Osten: 6294, 6281
Süden: 6257/2, 6258
Westen: 6278, 6299, 6300/1, 6312/40

 

Der kleinere Geltungsbereich grenzt an folgende Grundstücke:

Norden: 6035
Osten: 5926
Süden: 5954, 5955
Westen: 6030, 6031, 6032

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als betroffener Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 29.08.2025 gebeten.

Die Unterlagen stehen im Zeitraum vom 28.07.2025 bis 29.08.2025 im Internet unter www.schneeberg-odenwald.de (Aktuelle Informationen) zur Verfügung.

Zur besseren und schnelleren Verfahrensbearbeitung bitten wir Ihre Stellungnahme per E-Mail an bauleitplanung@ibemil.de zu senden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist eingehen, bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

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