Bekanntmachung der Haushaltssatzung Mittelschule
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Mittelschule
Haushaltssatzung für das Jahr 2026
Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 06. August 2025 (GVBl. S. 442) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushalt für das Jahr 2026
wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 707.795 €
in den Ausgaben auf 707.795 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 207.265 €
in den Ausgaben auf 207.265 €
festgesetzt.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
A. Verwaltungsumlage
1. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Mittelschule) umgelegt werden soll, wird auf 577.030 € festgesetzt.
2. Die Mittelschule wurde am 1. Oktober 2025 von insgesamt 201 Schülern besucht. (davon 45 Schulverbundschüler bzw. Gastschulverhältnisse)
Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 3.698,91 €.
B. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Amorbach, den 03.03.2026
Schulverband Amorbach - Mittelschule
-gez. Schmitt-
Schmitt
Erster Vorsitzender
II
Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11.03.2026 Zeichen:12.1- 9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.
III
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Amorbach, den 17.03.2026 Schulverband Amorbach - Mittelschule
Peter Schmitt Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Grundschule
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Grundschule
Haushaltssatzung für das Jahr 2026
Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 06. August 2025 (GVBl. S. 442) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushalt für das Jahr 2026
wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 808.110 €
in den Ausgaben auf 808.110 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 277.490 €
in den Ausgaben auf 277.490 €
festgesetzt.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
A. Verwaltungsumlage
1. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Grundschule) umgelegt werden soll, wird auf 625.880 € festgesetzt.
2. Die Grundschule wurde am 1. Oktober 2025 von insgesamt 240 Schülern besucht. (davon 8 Gastschulverhältnisse)
Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 2.697,76 €.
B. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Amorbach, den 03.03.2026
Schulverband Amorbach - Grundschule
-gez. Schmitt-
Schmitt
Erster Vorsitzender
II
Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11.03.2026 Zeichen:12.1- 9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.
III
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Amorbach, den 17.03.2026 Schulverband Amorbach - Grundschule
Peter Schmitt Verbandsvorsitzender
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