Bekanntmachung der Haushaltssatzung Mittelschule
I
Haushaltssatzung
für das Jahr 2025
Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2024 (GVBl. S. 591) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushalt für das Jahr 2025
wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 708.785 €
in den Ausgaben auf 708.785 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 192.630 €
in den Ausgaben auf 192.630 €
festgesetzt.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
A. Verwaltungsumlage
1. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den
einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Mittelschule) umgelegt
werden soll, wird auf 569.230 € festgesetzt.
2. Die Mittelschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 253 Schülern besucht. (davon 63 Schulverbundschüler bzw. Gastschulverhältnisse). Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 2.995,95 €.
B. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Amorbach, den 01.04.2025
Schulverband Amorbach - Mittelschule
-gez. Schmitt-
Schmitt
Erster Vorsitzender
II
Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2025 Zeichen:12.1-9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.
III
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Amorbach, den 14.04.2025
Schulverband Amorbach - Mittelschule
Peter Schmitt
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Grundschule
I
Haushaltssatzung
für das Jahr 2025
Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2024 (GVBl. S. 591) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushalt für das Jahr 2025
wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 813.025 €
in den Ausgaben auf 813.025 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 394.025 €
in den Ausgaben auf 394.025 €
festgesetzt.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
A. Verwaltungsumlage
1. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den
einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Grundschule) umgelegt
werden soll, wird auf 652.515 € festgesetzt.
2. Die Grundschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 244 Schülern besucht. (davon 8 Gastschulverhältnisse)
Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 2.764,89 €.
B. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Amorbach, den 01.04.2025
Schulverband Amorbach - Grundschule
-gez. Schmitt-
Schmitt
Erster Vorsitzender
II
Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2025 Zeichen:12.1-9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.
III
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Amorbach, den 14.04.2025
Schulverband Amorbach - Grundschule
Peter Schmitt
Verbandsvorsitzender
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Nachbarschaftshilfe "1 Stunde Zeit"
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg