Aktuelles aus Schneeberg

Bekanntmachung der Haushaltssatzung Mittelschule

I

Haushaltssatzung
für das Jahr 2025

 

Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2024 (GVBl. S. 591) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushalt für das Jahr 2025

wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf                  708.785 €

                                                  in den Ausgaben auf                  708.785 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf                    192.630 €

                                                    in den Ausgaben auf                192.630 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

A.     Verwaltungsumlage

 

1.       Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den

einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Mittelschule) umgelegt

werden soll, wird auf 569.230 € festgesetzt.

 

2.       Die Mittelschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 253 Schülern besucht. (davon 63 Schulverbundschüler bzw. Gastschulverhältnisse). Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 2.995,95 €.

 

B.      Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Amorbach, den 01.04.2025

 

Schulverband Amorbach - Mittelschule

 

-gez. Schmitt-

 

Schmitt

Erster Vorsitzender

 

 

II

Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2025 Zeichen:12.1-9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.

 

 

III

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

 

 

Amorbach, den 14.04.2025

Schulverband Amorbach - Mittelschule

 

 

 

Peter Schmitt

Verbandsvorsitzender

 

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung Grundschule

I
Haushaltssatzung
für das Jahr 2025

 

Auf Grund des Art. 8 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2024 (GVBl. S. 591) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushalt für das Jahr 2025

wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf                  813.025 €

                                                  in den Ausgaben auf                  813.025 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf                    394.025 €

                                                    in den Ausgaben auf                394.025 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

A.     Verwaltungsumlage

 

1.       Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes (Umlage-Soll), der nach den

einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes (Grundschule) umgelegt

werden soll, wird auf 652.515 € festgesetzt.

 

2.       Die Grundschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 244 Schülern besucht. (davon 8 Gastschulverhältnisse)

Für die Bemessung der Schulverbandsumlage beträgt der Kopfbetrag je Schüler 2.764,89 €.

 

B.      Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird neben der Umlage unter A) nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Amorbach, den 01.04.2025

 

Schulverband Amorbach - Grundschule

 

-gez. Schmitt-

 

Schmitt

Erster Vorsitzender

 

 

II

Das Landratsamt Miltenberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2025 Zeichen:12.1-9412.5 die Haushaltssatzung gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, rechtsaufsichtliche Beanstandungen ergaben sich nicht.

 

 

III

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Amorbach, Kellereigasse 1, 63916 Amorbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

 

 

Amorbach, den 14.04.2025

Schulverband Amorbach - Grundschule

 

 

 

Peter Schmitt

Verbandsvorsitzender

 

 

 

Grußwort des Bürgermeisters

Grußwort des Bürgermeisters

Odenwald-Allianz

Odenwald-Allianz

Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe "1 Stunde Zeit"

Bürgerserviceportal

Bürgerserviceportal

Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg

Kontakt

Telefon: 09373 9739-40

E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de

Kontaktformular

 

Öffnungszeiten

Montag,  Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch
ab 01.03.2025 geschlossen

Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Markt Schneeberg

Amorbacher Straße 1

63936 Schneeberg

Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Diese Website verwendet Cookies.

Welche Cookies zur Verwendung kommen, entscheiden Sie selbst. Sie können die Einstellung über den Link "Cookies löschen" in der Fußzeile wieder zurücksetzen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close