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Aktuelles aus Schneeberg

Bekanntmachung über Windpark Steinbach-Himmelreich in Mudau-Steinbach

Genehmigungsantrag für zehn Windenergieanlagen für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Genehmigungsantrag für den Windpark „Steinbach-Himmelreich“:

 

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Steinbach-Himmelreich“ mit zehn Windenergieanlagen in der Gemeinde Mudau, Gemarkung Steinbach. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 07.08.2025 ein Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen vor.

 

Am 09.07.2026 wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Steinbach-Himmelreich, Genehmigungsantrag, 10 Windkraftanlagen“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.

 

Ab 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Steinbach-Himmelreich, Genehmigungsantrag, 10 Windkraftanlagen“(https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Steinbach-Himmelreich_+Genehmigungsantrag_+10+Windkraftanlagen.html#/).

 

Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.

 

Einwendungen können schriftlich oder elektronisch vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.09.2026 bei der Genehmigungsbehörde vorgebracht werden.

 

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.

 

 

Grußwort des Bürgermeisters

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