Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
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Am Freitag, 19.12.2025, um 18:00 Uhr |
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findet im Rathaus Schneeberg |
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eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
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Nichtöffentliche Sitzung (Beginn 18.00 Uhr) |
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Öffentliche Sitzung (Beginn 19.00 Uhr): |
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1 |
Vorstellung des Haushaltsplanes 2026 des Abwasserzweckverbandes Main-Mud Miltenberg |
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2 |
Festlegung der Sitzungstermine des Marktgemeinderates |
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3 |
Informationen - Anregungen - Anfragen |
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3.1 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2025 |
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3.2 |
Bürgerfragestunde |
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3.3 |
Abschlussbericht des Bürgermeisters für das Jahr 2025 |
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Wasseruhren regelmäßig kontrollieren und vor Frost schützen
Wichtiger Tipp!
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Hauseigentümer für den Wasserverbrauch, der von den Wasseruhren erfasst wird, aufkommen müssen.
Ob sich der Wasserverbrauch gegenüber dem vorherigen Zeitraum verändert hat, lässt sich am besten mit einem regelmäßigen Ablesen des Zählerstandes kontrollieren. Wer z. B. in monatlichen Abständen den Verbrauchswert in einer Tabelle notiert, stellt Unregelmäßigkeiten schnell fest. Für einen erhöhten Wasserverbrauch gibt es in der Regel nachvollziehbare Ursachen, die aufgespürt werden sollten, bevor eine hohe Gebührennachzahlung für Wasser und Kanal fällig wird. Oftmals sind z.B. Toilettenspülkästen mit undichten Verschlüssen, laufende Wasserhähne oder andere Undichtigkeiten, an denen Wasser austritt, das Problem. Auch ein kleines Rinnsal, das stetig läuft, ergibt im Laufe von Tagen und Wochen große Wassermengen. In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Wasserzähler und auch ggfls. Heizungsventile vor Frosteinwirkung zu schützen sind. Es wird empfohlen, frostgefährdete Wasserzähler durch geeignete Maßnahmen so abzudecken, dass ein Einfrieren unmöglich ist, besonders bei Gebäuden, die sich im Rohbau befinden bzw. nicht beheizt werden! Es wird auch daran erinnert, Gartenleitungen und Wasseranschlussleitungen ordnungsgemäß abzustellen und zu entleeren, um Rohrbrüche durch Einfrieren der Leitungen zu verhindern. Schäden an Wasserzählern, die infolge Frosteinwirkung ausgewechselt werden müssen, sind vom Anschlussnehmer zu ersetzen.
Verschiebung des Abfuhrplanes
Die Müllabfuhr verschiebt sich infolge der Weihnachtsfeiertage:
Restmülltonne auf Montag, den 15.12.2025
Gelber Sack und Biotonne auf Samstag, den 20.12.2025
Papiertonne und Biotonne auf Mittwoch, den 07.01.2026.
Rathaus Schneeberg geschlossen
Am Mittwoch, den 24. Dezember 2025, und am Mittwoch, den 31.12.2025, ist das Rathaus Schneeberg geschlossen.
Schneeräum- und Streupflicht
Der Markt Schneeberg weist darauf hin, dass der Schneeräum- und Streupflicht in den kommenden Wintermonaten nachzukommen ist.
Gemäß der Verordnung vom 18.09.1999 über die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Eigentümer (Vorder- und Hinterlieger) von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen, verpflichtet, bei Schneefall und Winterglätte die an ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen auf eigene Kosten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Die Eigentümer (Vorder- und Hinterlieger) haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), möglichst jedoch nicht mit Tausalz und nicht mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Zählerstandsmeldung für die Jahresabrechnung 2025 der Wasser und Kanalgebühren zum Stichtag 31.12.2025
Der Markt Schneeberg bittet alle Hauseigentümer von Schneeberg, Hambrunn und Zittenfelden ihre Wasserzählerstände (wie auch im Vorjahr) selbst abzulesen und der Gemeinde zu melden. Die dazu benötigten Ablesekarten werden in den nächsten Tagen an alle Haushalte versendet.
Für die Meldung Ihres Zählerstandes (in vollen m³, ohne Kommastellen) haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
· per E-Mail (an die u.g. E-Mail-Adresse);
· per Online Meldung über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite vom Markt Schneeberg;
· Übermittlung per Einwurf, der von Ihnen entsprechend ausgefüllten Ablesekarte, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Sie haben bis zum 08.01.2026 Zeit Ihre Wasserzählerstände zu melden. Liegen uns bis dahin keine Meldungen vor, wird Ihr Jahresverbrauch auf Basis des Vorjahreswertes geschätzt.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Ulrike Blatz (Tel. 09373/973944 oder ulrike.blatz@schneeberg-odenwald.de) wenden.
Bürgerversammlung am 6. Januar 2026
Der Markt Schneeberg lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten, zur Bürgerversammlung am 6. Januar 2026, um 14.00 Uhr, in das Dorfwiesenhaus
recht herzlich ein.
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Eine Stunde Zeit - Nachbarschaftshilfe
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg