Aktuelles aus Schneeberg

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Am Mittwoch, 18.03.2026, um 19:00 Uhr

 

 

findet im Rathaus Schneeberg

 

 

eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 1

Bericht über das Ergebnis des Forstwirtschaftsjahres 2025 durch den Forsttechniker Oswin Loster

 

 

 

 2

Jahresbetriebsplanung des Forstbetriebes im Forstwirtschaftsjahr 2026 mit Fällung, Wegebau und Investitionsplan durch Forstrat Paul Bauer

 

 

 

 3

Bauantrag: Errichtung offener Unterstand, Fl.Nr. 1079 und 1516, Rippberger Straße 46

 

 

 

 4

Vorstellung der Haushaltspläne der Schulverbände der Grund- und Mittelschule für das Jahr 2026

 

 

 

 5

Informationen - Anregungen - Anfragen

 

 

 

 5.1

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2026

 

 

 

 5.2

Jahresbericht 2025 der Katholischen öffentlichen Bücherei Schneeberg

 

 

 

 5.3

Ergebnisse der Kommunalwahl am 08.03.2026

 

 

 

 5.4

Bürgerfragestunde

 

 

 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Landkreisweite Flursäuberungsaktion am 21.03.2026

Der Markt Schneeberg beteiligt sich dieses Mal, wegen personeller Engpässe, nicht an der landkreisweiten Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“.

Die Umweltbeauftragten des Marktes Schneeberg, Verena und Sebastian Kälble, werden im Herbst eine gesonderte Flursäuberungsaktion veranlassen.

Der Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Schadstoffmobil für Problemabfall

Ort                  Datum                         Standzeit                     Standort

Schneeberg    Di. 24.03.2026            10.30 – 11.30 Uhr      Am Feuerwehrgerätehaus

 

Problemabfallsammlung aus Haushalten

Mit der Problemabfallsammlung besteht die Möglichkeit, Problemabfälle aus Haushalten, wie Chemikalienreste, Farb- und Lackreste, Verdünner, Säuren, Gifte, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Medikamente, Batterien jeder Art, kostenlos abzugeben. Neben den Problemabfällen werden bei der „Mobilen Sammlung“ auch Elektrokleingeräte (Kantenlänge kleiner als 30 cm) angenommen.

Die mobilen Problemabfallsammlungen für Privathaushalte dienen nur der Entsorgung von Problemabfällen, die im privaten Bereich anfallen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren möchten wir auch wieder darauf hinweisen, dass Problemabfälle nur persönlich und unvermischt dem Personal des Schadstoffmobils übergeben werden dürfen. Ein Abstellen der Problemabfälle vor Eintreffen des Schadstoffmobils ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich spielende Kinder mit abgestellten Problemabfällen verätzen bzw. vergiften oder dass durch auslaufende Stoffe der Boden verunreinigt wird.

 

Besondere Hinweise zur Entsorgung einzelner Problemabfälle

Handfeuerlöscher
Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach.

Altöl
Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Benzin oder Heizöl, ist verboten.

Farben-, Lack- und Leimreste
Leergebinde aus Metall oder Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten (ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack). Ausgehärtete Dispersionsfarben können über die graue Restmülltonne entsorgt werden.

Grundsätzlich
Generell dürfen alle Problemabfälle nur in Gebinden mit maximal 5 l Inhalt angeliefert werden. Größere Gebinde sprengen die Kapazität des Schadstoffmobils. Die Entsorgungskosten werden durch zusätzlichen Verpackungsaufwand unverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen der Problemabfälle vor Ort ist in der Regel nicht zulässig. Bitte liefern Sie die Problemabfälle nach Möglichkeit in geschlossenen Behältern an, um ein Auslaufen zu verhindern.

 

An alle Hundebesitzer

Derzeit häufen sich die Klagen darüber, dass die Verschmutzung der Straßen, Gehwege, Spielplätze und öffentlichen Anlagen mit Hundekot zunimmt. Trotz der aufgestellten Hundebeutel-Service-Stationen werden unsere Wege, Flure und Wiesen zunehmend mit Hundekot verschmutzt. Der Bühlweg mit den anschließenden Weideflächen und der Fußweg zwischen Kindergarten und Radweg sind besonders betroffen.

Nachdem sämtliche wohlgemeinte Appelle und Informationen kaum Wirkung zeigen, weisen wir alle Hundebesitzer darauf hin, dass das Verunreinigen von Straßen und Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gemäß § 13 unserer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um die Einleitung solcher Bußgeldverfahren zu vermeiden fordern wir daher alle Hundehalter auf:

  • Meiden Sie landwirtschaftliche Flächen, da der Hundekot für das Nutzvieh gefährliche Krankheitserreger enthalten kann.
  • Räumen Sie die Häufchen Ihres Hundes weg, wenn er sein Geschäft an Straßen und von Menschen begangenen Plätzen gemacht hat.
  • Nutzen Sie die aufgestellten Hundebeutel-Service-Stationen. Im Rathaus erhalten Sie auch kostenlos Plastikbeutel für die Entsorgung.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen, Erholungsanlagen usw. frei laufen! Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Hund sein Geschäft nicht in Sandspielplätzen verrichtet!

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Zahlung von Hundesteuer nicht die Beseitigung des „großen Geschäfts“ Ihres Hundes durch den gemeindlichen Bauhof beinhaltet. Jeder Hundebesitzer muss sich eigenverantwortlich darum kümmern, dass die „Hinterlassenschaft“ seines Hundes keine unangenehmen Folgen hat.

Darüber hinaus ist in der Hundehaltungsverordnung für den Markt Schneeberg das Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden geregelt. Diese sind auf Kinderspielplätzen ganz untersagt.

Für große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe besteht Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der bebauten Ortsteile. Diese Leinenpflicht erstreckt sich auch auf Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Radwege und Gehwege im Außenbereich.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen.

Grußwort des Bürgermeisters

Grußwort des Bürgermeisters

Odenwald-Allianz

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Nachbarschaftshilfe

Eine Stunde Zeit - Nachbarschaftshilfe

Bürgerserviceportal

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Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg

Kontakt

Telefon: 09373 9739-40

E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de

Kontaktformular

 

Öffnungszeiten

Montag,  Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch
ab 01.03.2025 geschlossen

Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Markt Schneeberg

Amorbacher Straße 1

63936 Schneeberg

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