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Aktuelles aus Schneeberg

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Am Donnerstag, 07.05.2026, um 19:00 Uhr

 

 

findet im Rathaus Schneeberg

 

 

eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 1

Eröffnung und Begrüßung

 

 

 

 2

Vereidigung des 1. Bürgermeisters

 

 

 

 3

Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

 4

Bekanntgabe der Ortssprecherwahl in Zittenfelden mit Vereidigung

 

 

 

 5

Benennung der Fraktionssprecher und deren Vertreter

 

 

 

 6

Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister

 

 

 

 7

Wahl und Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters

 

 

 

 8

Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schneeberg mit Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Bestellung der Ausschussmitglieder

 

 

 

 9

Bestellung der Vertreter beim Abwasserzweckverband Main-Mud Miltenberg

 

 

 

 10

Bestellung der Vertreter beim Schulverband Amorbach

 

 

 

 11

Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten

 

 

 

 12

Feststellung der Jahresrechnung 2025

 

 

 

 13

Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025

 

 

 

 14

Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 durch das Landratsamt Miltenberg

 

 

 

 15

Informationen - Anregungen - Anfragen

 

 

 

 15.1

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.04.2026

 

 

 

 15.2

Bürgerfragestunde

 

 

 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Schranke am Grüngutsammelplatz

Der Markt Schneeberg teilt mit, dass ab dem 01.06.2026 die am Grüngutsammelplatz installierte Schranke geschlossen wird. Für die Nutzung des Grüngutsammelplatzes ist dann eine entsprechende Zugangskarte erforderlich. Diese kann ab sofort im Rathaus in der Kassenverwaltung abgeholt werden. Die Kosten für eine Karte betragen 10,00 Euro. Wir bitten um Beachtung.

 

Geänderte Öffnungszeiten nach Christi Himmelfahrt

Am Freitag, den 15.05.2026, ist das Rathaus geschlossen.

 

Vorankündigung der Seniorenbeauftragten

Wo man singt….

Herzliche Einladung ergeht für

Dienstag, 26. Mai 14.30 Uhr

ins Dorfwiesenhaus.

Gerhard Lausberger singt mit uns zum

Maien-Ausklang schönes und bekanntes Liedgut.

Freuen Sie sich auf eine fröhliche Unterhaltung.

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) und § 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) wird für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht:

I.

Haushaltssatzung

des Marktes Schneeberg    

Landkreis Miltenberg          

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit                           5.108.200,00 EUR

und im

Vermögenshaushalt     in den Einnahmen und Ausgaben mit                           1.807.100,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf                                                                                                           100.000,00 EUR festgesetzt.

(oder:)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt

wird auf                                                                                                                                 EUR festgesetzt.

(oder:)

Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer                a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        (A)      370 v. H.

                            b) für die Grundstücke                                                          (B)      370 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                     370 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf                                                                                     750.000,00 EUR festgesetzt.

(oder:)

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

- / -

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

 

II.

Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Miltenberg als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.04.2026, Az. 12.1 – 9412.1 den Haushaltsplan gewürdigt. Die Haushaltssatzung wurde zusammen mit dem festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt.

 

III.

Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltsatzung

und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes 2026

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO und der Bekanntmachungsverordnung vom Tage dieser Veröffentlichung an im Rathaus Schneeberg, Amorbacher Straße 1 -Gemeindekasse-, Zimmer Nr. I/2, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 werden außerdem bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht bereitgehalten.

 

 

Grußwort des Bürgermeisters

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Kontakt

Telefon: 09373 9739-40

E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de

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Öffnungszeiten

Montag,  Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch
ab 01.03.2025 geschlossen

Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Markt Schneeberg

Amorbacher Straße 1

63936 Schneeberg

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