Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
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Am Mittwoch, 18.03.2026, um 19:00 Uhr |
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findet im Rathaus Schneeberg |
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eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
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1 |
Bericht über das Ergebnis des Forstwirtschaftsjahres 2025 durch den Forsttechniker Oswin Loster |
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2 |
Jahresbetriebsplanung des Forstbetriebes im Forstwirtschaftsjahr 2026 mit Fällung, Wegebau und Investitionsplan durch Forstrat Paul Bauer |
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3 |
Bauantrag: Errichtung offener Unterstand, Fl.Nr. 1079 und 1516, Rippberger Straße 46 |
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4 |
Vorstellung der Haushaltspläne der Schulverbände der Grund- und Mittelschule für das Jahr 2026 |
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5 |
Informationen - Anregungen - Anfragen |
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5.1 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2026 |
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5.2 |
Jahresbericht 2025 der Katholischen öffentlichen Bücherei Schneeberg |
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5.3 |
Ergebnisse der Kommunalwahl am 08.03.2026 |
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5.4 |
Bürgerfragestunde |
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Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Landkreisweite Flursäuberungsaktion am 21.03.2026
Der Markt Schneeberg beteiligt sich dieses Mal, wegen personeller Engpässe, nicht an der landkreisweiten Flursäuberungsaktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“.
Die Umweltbeauftragten des Marktes Schneeberg, Verena und Sebastian Kälble, werden im Herbst eine gesonderte Flursäuberungsaktion veranlassen.
Der Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Schadstoffmobil für Problemabfall
Ort Datum Standzeit Standort
Schneeberg Di. 24.03.2026 10.30 – 11.30 Uhr Am Feuerwehrgerätehaus
Problemabfallsammlung aus Haushalten
Mit der Problemabfallsammlung besteht die Möglichkeit, Problemabfälle aus Haushalten, wie Chemikalienreste, Farb- und Lackreste, Verdünner, Säuren, Gifte, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Medikamente, Batterien jeder Art, kostenlos abzugeben. Neben den Problemabfällen werden bei der „Mobilen Sammlung“ auch Elektrokleingeräte (Kantenlänge kleiner als 30 cm) angenommen.
Besondere Hinweise zur Entsorgung einzelner Problemabfälle
Handfeuerlöscher
Rückgabe beim Händler. In Ausnahmefällen Annahme bei der Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach.
Altöl
Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen die Altöle kostenlos zurücknehmen. Eine Beimischung von Fremdstoffen zum Altöl, wie Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Benzin oder Heizöl, ist verboten.
Farben-, Lack- und Leimreste
Leergebinde aus Metall oder Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Leimresten (ausstrichsauber!) können grundsätzlich einer Wiederverwertung zugeführt werden (Gelber Sack). Ausgehärtete Dispersionsfarben können über die graue Restmülltonne entsorgt werden.
Grundsätzlich
Generell dürfen alle Problemabfälle nur in Gebinden mit maximal 5 l Inhalt angeliefert werden. Größere Gebinde sprengen die Kapazität des Schadstoffmobils. Die Entsorgungskosten werden durch zusätzlichen Verpackungsaufwand unverhältnismäßig hoch. Ein Umfüllen der Problemabfälle vor Ort ist in der Regel nicht zulässig. Bitte liefern Sie die Problemabfälle nach Möglichkeit in geschlossenen Behältern an, um ein Auslaufen zu verhindern.
An alle Hundebesitzer
Derzeit häufen sich die Klagen darüber, dass die Verschmutzung der Straßen, Gehwege, Spielplätze und öffentlichen Anlagen mit Hundekot zunimmt. Trotz der aufgestellten Hundebeutel-Service-Stationen werden unsere Wege, Flure und Wiesen zunehmend mit Hundekot verschmutzt. Der Bühlweg mit den anschließenden Weideflächen und der Fußweg zwischen Kindergarten und Radweg sind besonders betroffen.
Nachdem sämtliche wohlgemeinte Appelle und Informationen kaum Wirkung zeigen, weisen wir alle Hundebesitzer darauf hin, dass das Verunreinigen von Straßen und Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gemäß § 13 unserer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um die Einleitung solcher Bußgeldverfahren zu vermeiden fordern wir daher alle Hundehalter auf:
- Meiden Sie landwirtschaftliche Flächen, da der Hundekot für das Nutzvieh gefährliche Krankheitserreger enthalten kann.
- Räumen Sie die Häufchen Ihres Hundes weg, wenn er sein Geschäft an Straßen und von Menschen begangenen Plätzen gemacht hat.
- Nutzen Sie die aufgestellten Hundebeutel-Service-Stationen. Im Rathaus erhalten Sie auch kostenlos Plastikbeutel für die Entsorgung.
- Lassen Sie Ihren Hund nicht auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen, Erholungsanlagen usw. frei laufen! Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Hund sein Geschäft nicht in Sandspielplätzen verrichtet!
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Zahlung von Hundesteuer nicht die Beseitigung des „großen Geschäfts“ Ihres Hundes durch den gemeindlichen Bauhof beinhaltet. Jeder Hundebesitzer muss sich eigenverantwortlich darum kümmern, dass die „Hinterlassenschaft“ seines Hundes keine unangenehmen Folgen hat.
Darüber hinaus ist in der Hundehaltungsverordnung für den Markt Schneeberg das Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden geregelt. Diese sind auf Kinderspielplätzen ganz untersagt.
Für große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe besteht Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der bebauten Ortsteile. Diese Leinenpflicht erstreckt sich auch auf Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Radwege und Gehwege im Außenbereich.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen.
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Eine Stunde Zeit - Nachbarschaftshilfe
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg