Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
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Am Donnerstag, 07.05.2026, um 19:00 Uhr |
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findet im Rathaus Schneeberg |
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eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt: |
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Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schranke am Grüngutsammelplatz
Der Markt Schneeberg teilt mit, dass ab dem 01.06.2026 die am Grüngutsammelplatz installierte Schranke geschlossen wird. Für die Nutzung des Grüngutsammelplatzes ist dann eine entsprechende Zugangskarte erforderlich. Diese kann ab sofort im Rathaus in der Kassenverwaltung abgeholt werden. Die Kosten für eine Karte betragen 10,00 Euro. Wir bitten um Beachtung.
Geänderte Öffnungszeiten nach Christi Himmelfahrt
Am Freitag, den 15.05.2026, ist das Rathaus geschlossen.
Vorankündigung der Seniorenbeauftragten
Wo man singt….
Herzliche Einladung ergeht für
Dienstag, 26. Mai 14.30 Uhr
ins Dorfwiesenhaus.
Gerhard Lausberger singt mit uns zum
Maien-Ausklang schönes und bekanntes Liedgut.
Freuen Sie sich auf eine fröhliche Unterhaltung.
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) und § 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) wird für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht:
I.
Haushaltssatzung
des Marktes Schneeberg
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.108.200,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.807.100,00 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
(oder:)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt
wird auf EUR festgesetzt.
(oder:)
Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 370 v. H.
2. Gewerbesteuer 370 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 750.000,00 EUR festgesetzt.
(oder:)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
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§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Miltenberg als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.04.2026, Az. 12.1 – 9412.1 den Haushaltsplan gewürdigt. Die Haushaltssatzung wurde zusammen mit dem festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt.
III.
Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltsatzung
und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes 2026
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO und der Bekanntmachungsverordnung vom Tage dieser Veröffentlichung an im Rathaus Schneeberg, Amorbacher Straße 1 -Gemeindekasse-, Zimmer Nr. I/2, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 werden außerdem bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht bereitgehalten.
Grußwort des Bürgermeisters
Odenwald-Allianz
Eine Stunde Zeit - Nachbarschaftshilfe
Bürgerserviceportal
Onlinedienste der Gemeinde Schneeberg