Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Grundsteuer wird auch im Jahr 2026 gegenüber allen Steuerschuldnern, welche in dem Jahr 2026 keinen schriftlich Grundsteuerbescheid erhalten werden und die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu errichten haben, aufgrund von §27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Es treten somit mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen gegenüber den Steuerschuldnern ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugestellt werden würde.
Die Grundsteuer ist im Jahr 2026 weiterhin zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, ohne besondere Aufforderung, auf eines der Konten des Marktes Schneeberg zu überweisen. Die Beträge können aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch (beim Markt Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg), oder unmittelbar Klage (beim Bay. Verwaltungsgericht, Burkarder Str. 26 in 97082 Würzburg) erhoben werden. Der Widerspruch / die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Grußwort des Bürgermeisters
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