01.10.2026 10:00
Die Allgemeinverfügung ist mit Wirkung vom 30.09.2026 ausgelaufen. Die Wasserentnahme aus Fließgewässern ist wieder nach den allgemeinen Vorschriften erlaubt.
Die Allgemeinverfügung ist mit Wirkung vom 30.09.2026 ausgelaufen. Die Wasserentnahme aus Fließgewässern ist wieder nach den allgemeinen Vorschriften erlaubt.
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